Osteopathie

Ich biete Osteopathie für Patienten aller Kassen an. Osteopathische Behandlungen müssen als Privatleistung abgerechnet werden und werden nicht von allen Kassen erstattet.

Die Kosten für eine osteopathische Behandlung können bei der eigenen Krankenkasse eingereicht und durch diese je nach individueller Versicherungsleistung teil- oder vollerstattet werden.

Erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld der Erstbehandlung, welche Kriterien ihre gesetzliche oder private Krankenkasse für eine Bezuschussung bzw. Übernahme der Kosten hat.

  • Die Osteopathie ist im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen nicht enthalten, aber inzwischen bezuschussen immer mehr gesetzliche Krankenkassen die Kosten für die Behandlung.

    Hierzu wird oft eine schriftliche Empfehlung durch einen Arzt verlangt, meist in Form eines Privatrezeptes.

    Erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld, welche Kriterien ihre Kasse für eine Bezuschussung hat.

    Anbei finden Sie eine Liste der gesetzlichen Krankenkassen, welche Osteopathie bezuschussen:

    https://www.osteopathie.de/krankenkassenliste

    Eine osteopathische Behandlung dauert durchschnittlich 45 - 55 Minuten und kostet zwischen 81 und 90 Euro. Bitte planen Sie für die Termine immer eine Stunde ein. Im weiteren Therapieverlauf können nach gemeinsamer Rücksprache die Therapiezeit und somit auch die Behandlungskosten individuell variieren. Säuglinge und Kleinkinder werden im weiteren Verlauf erfahrungsgemäß ca. 25-30 min behandelt (Ersttermin immer 50 min).

  • Hier werden die Kosten für osteopathische Leistungen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) erhoben. Eine ärztliche Empfehlung oder ein Rezept sind nicht nötig.

    Viele private Krankenversicherungen übernehmen die Heilpraktikerleistungen vollständig. Den Satz der Erstattung kann den Versicherungsunterlagen entnommen oder bei einem Berater der Versicherung erfragt werden. Hierzu zählen auch private Zusatzversicherungen sowie Empfänger von Beihilfe durch die Beamtenkassen.